Ab 1. Juli empfehlen für die Veranstaltungsteilnahme "3G"
Veranstaltungen werden entsprechend gültiger Corona-Verordnungen abgehalten!
Folgendes ist derzeit (ab 19.5. bis 30.6.) zu beachten:
„3 G“ – Getestet – Geimpft – Genesen
Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
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Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate.
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Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate.
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Genesene Personen sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. (Nachweis durch Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung.)
Für die Tests werden je nach Zuverlässigkeit unterschiedliche Geltungsdauern festgelegt:
- PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probennahme.
- Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme.
- Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang.
- „Point-of-Sale-Tests“ für das einmalige Betreten einer Veranstaltung können das Angebot ergänzen.
Das Tragen von FFP2 Masken und das Einalten der Abstandsregeln wird vorausgesetzt.